Allgemeine Geschäftsbedingungen für "Kreuzfahrten 1000 Inseln"

Der Reisende hat während der Kreuzfahrt folgende Pflichten einzuhalten:

a) Der Reisende muss den Befehlen des Kapitäns Folge leisten, weil dieser für die Sicherheit der Reisenden und der Mannschaft verantwortlich ist.
b) Der Reisende muss dem Kapitän seinen Reisepass aushändigen, damit dieser die Identität der Reisenden überprüfen kann.
c) Der Reisende darf während der Schifffahrt nicht vom Schiff springen oder tauchen. Außerdem darf er nicht weit entfernt vom Schiff schwimmen.
d) Der Reisende muss die Nachtruhe auf dem Schiff respektieren, die offiziell um Mitternacht beginnt. Nur für den Fall, dass alle Reisenden einen anderen Beginn der Nachtruhe festlegen, kann die Nachtruhe verschoben werden.
e) Der Reisende darf in der Kabine nicht rauchen.
f) Der Reisende darf keine Getränke und keine Nahrung mit Ausnahme von Obst, Kuchen oder ähnlichem mit aufs Schiff nehmen.
g) Der Reisende muss dem Kapitän einen von ihm verursachten Schaden ersetzen.


Pflichten von Alpen Adria Agentur
AAA und der Anbieter der Kreuzfahrt verpflichten sich dazu,

a) jeden Reisenden, der die entsprechenden Reisedokumente besitzt, auf dem Schiff unterzubringen.
b) dem Reisenden die Leistungen zu erbringen, die auf dem Voucher angegeben sind (eine 7-tägige Kreuzfahrt mit Halbpension und eventuellen zusätzlichen Leistungen).
c) von dem Reisenden sich alle übrigen Leistungen, die nicht vereinbart wurden, gemäß der auf dem Schiff während der Erbringung der grundlegenden Leistungen aushängenden Preisliste bezahlen zu lassen.


Zahlungsdynamik
Die Zahlungsdynamik ist für die Kreuzfahrt wie folgt geregelt:

a) 50% Anzahlung bei der Buchungsbestätigung und Zahlung des Restbetrages von 50 % 30 Tage vor Beginn der Kreuzfahrt.
b) 100% des Gesamtbetrages bei der Buchungsbestätigung, sofern die Buchung innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen vor Kreuzfahrtbeginn durchgeführt wird.



Kündigungsrecht des Gastes

a) Die Nachricht über die Kündigung seitens des Reisenden muss schriftlich (per E-Mail, Fax) eingereicht werden.
b) Im Falle einer Kündigung bis zu 30 Tage vor Kreuzfahrtbeginn behält sich AAA das Recht vor, 15 % des eingezahlten Betrages einzubehalten.
c) Im Falle einer Kündigung in einem Zeitraum von 29 bis 22 Tagen vor Kreuzfahrtbeginn behält sich AAA das Recht vor, 25 % des eingezahlten Betrages einzubehalten.
d) Im Falle einer Kündigung in einem Zeitraum von 21 bis 15 Tagen vor Kreuzfahrtbeginn behält sich AAA das Recht vor, 50 % des eingezahlten Betrages einzubehalten.
e) Im Falle einer Kündigung innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor Kreuzfahrtbeginn behält sich AAA das Recht vor, den gesamten eingezahlten Betrag einzubehalten.
f) Sofern es aufgrund von höherer Gewalt (die durch eine ärztliche oder ähnliche Bescheinigung nachzuweisen ist) zu einer Vertragskündigung durch den Reisenden aus gerechtfertigten Gründen kommt, bietet AAA dem Reisenden einen alternativen Termin für eine spätere Kreuzfahrt an bzw. zahlt ihm den gesamten eingezahlten Betrag zurück.
g) Der Reisende hat das Recht, während der Kreuzfahrt seine Teilnahme an der Kreuzfahrt abzubrechen, allerdings ohne Geld zurückerstattet zu bekommen.


Das Recht von AAA den Vertrag zu verändern oder zu kündigen

a) Der Leistungsanbieter behält sich das Recht vor, das Boot gegen ein Boot der gleichen oder einer besseren Kategorie auszutauschen.
b) Der Leistungsanbieter behält sich das Recht vor, im Falle von schlechtem Wetter die Kreuzfahrtroute zu verändern.
c) Im Falle einer ausgesprochen schlechten Auslastung des Bootes (10 oder weniger angemeldete Reisende) behält sich AAA das Recht vor, mindestens einen Monat vor dem vorgesehenen Kreuzfahrtbeginn die Kreuzfahrt abzusagen. AAA ist in diesem Falle verpflichtet, den angemeldeten Reisenden einen anderen Kreuzfahrttermin anzubieten oder das Geld zurückzuerstatten.
d) AAA oder der Leistungsanbieter haben das Recht, im Falle eines groben Verstoßes gegen die Kreuzfahrtordnung oder im Falle einer Verhinderung der plangemäßen Durchführung der Kreuzfahrt durch einen Reisenden selbigen von der Kreuzfahrt auszuschließen (Entfernung des Reisenden von Bord des Schiffes im nächsten Hafen). Der Reisende hat kein Recht auf Rückerstattung des eingezahlten Geldbetrages.


Behandlung von Reklamationen
Das Verfahren im Zusammenhang mit Reklamationen ist wie folgt geregelt:

a) Der Gast ist dazu verpflichtet, sofort am Tag seiner Rückkehr bei dem Leistungsanbieter einer nicht angemessene Leistung zu reklamieren und davon das an AAA per E-Mail an info@hrvaska.info oder per Post an die Adresse ALPEN ADRIA AGENTUR GmbH  86165 AUGSBURG Eisackstr. 17, oder per Telefon (+49821716875) zu informieren. Der Gast ist dazu verpflichtet, mit AAA und dem Leistungsanbieter vertrauensvoll zusammenzuarbeiten, um so die Ursachen der Reklamation beheben zu können. Wenn der Gast vor Ort selbst eine angebotene Lösung für seine Reklamation, die der von ihm bezahlten Leistung entspricht, nicht akzeptiert, ist AAA nicht dazu verpflichtet, eine nachträgliche Reklamation zu berücksichtigen.
b) Sofern auch nach einer Intervention vor Ort das Problem nicht beseitigt werden kann, ist der Gast dazu verpflichtet, spätestens 28 Tage nach Rückkehr aus dem Urlaub eine schriftliche Reklamation zusammen mit entsprechenden Dokumenten und Fotografien, die den Grund der Reklamation verdeutlichen, AAA per E-Mail an info@hrvaska.info oder per Post an die Adresse ALPEN ADRIA AGENTUR GmbH  86165 AUGSBURG Eisackstr. 17 zu senden.
AAA berücksichtigt nur vollständig dokumentierte Beschwerden, die innerhalb von 28 Tagen nach der Rückkehr aus dem Urlaub bei AAA eingehen.


Anmerkungen

Der Reisende erteilt mit der Buchungsbestätigung und der Zahlung einer Anzahlung bzw. des Gesamtbetrages seine Zustimmung zu den oben aufgeführten Bedingungen sowie zu den übrigen Anmerkungen zur Kreuzfahrt.


Zuständiges Gericht

Im Falle eines Rechtsstreits ist das Gericht in AUGSBURG zuständig.