Sixt: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen der Vermietung
Der Fahrer muss seit mindestens zwei Jahren über eine Fahrerlaubnis verfügen.

Mindestalter
Für alle Fahrzeugarten beträgt das Mindestalter des Fahrers 21 Jahre, außer für die Fahrzeuggruppen SDMR, SFMR und PDMR, bei denen das Mindestalter 25 Jahre beträgt. Diese Begrenzung gilt nicht für Unternehmen.

Zahlungsweise
  • Folgende Kreditkarten werden akzeptiert: Eurocard, Mastercard, Visa, Diners Club und American Express Credit Cards. Die Verwendung der CarExpress Servicecard ist nur zusätzlich zur Kreditkarte möglich.
  • Für die Anmietung von Fahrzeugen aus der Gruppe SDMR, SFMR und PDMR werden zwei Kreditkarten zur Deckung des Depositums verlangt.
Allgemeine Versicherungsbedingungen
  • Die Versicherung des gemieteten Fahrzeugs deckt die Verantwortung gegenüber Dritten bis zu einer maximalen Höhe von 260.000,- € bei Personenschäden und 180.000,- € bei Fahrzeugschäden.
  • Die Versicherung deckt nicht die Nutzung des Fahrzeugs für den Transport von gefährlichen Gütern.
  • Die persönliche Versicherung für den Fall eines Unglücks (PAI) ist bereits für einen Betrag von täglich 2,60 € (ohne Mehrwertsteuer) erhältlich und schließt einen Betrag von bis zu 7700,- € bei Invalidität und von bis zu 3800,- € für Arztkosten ein.
  • CDW plus ist nicht verpflichtend vorgeschrieben. Der Mieter kann CDW plus wählen, um sein Risiko im Falle eines Unglücks zu verringern.
  • Für Unternehmen können andere vertraglich zu vereinbarende Bedingungen gelten.
Aushändigung und Übernahme des Fahrzeuges
  • Die Aushändigung erfolgt innerhalb der Stadtgrenzen und zu den normalen Arbeitszeiten / die Übernahme ist kostenlos, außerhalb der normalen Arbeitszeiten ist eine Taxe in Höhe von 23,- € (ohne Mehrwertsteuer) zu entrichten.
  • Für eine Aushändigung des Fahrzeugs außerhalb der Stadtgrenzen sind während der normalen Arbeitszeit pro gefahrenen Kilometer 0,50 € (ohne Mehrwertsteuer) zu zahlen, außerhalb der normalen Arbeitszeit ist eine Taxe in Höhe von 23,- € (ohne Mehrwertsteuer) plus 0,50 € je gefahrenen Kilometer (ohne Mehrwertsteuer) zu entrichten.
  • Für Unternehmen können andere vertraglich zu vereinbarende Vorschriften für die Aushändigung und Übernahme eines Fahrzeugs gelten.
Fahrzeuganmietung in einer Fahrtrichtung
Innerhalb des Staates Keine Zuzahlung in sechs Orten in Kroatien.

Fahrzeuganmietung für Fahrten über die Staatsgrenzen (Gebietsbegrenzung)
  • Es ist nicht erlaubt, mit dem Fahrzeug nach Makedonien, Griechenland, Rumänien, Bulgarien, Polen, Russland sowie in alle Staaten der ehemaligen UdSSR, in die Türkei und nach Albanien zu fahren.
  • Es ist nicht erlaubt, mit einem Fahrzeug der Marke BMW oder Landrover in die Republiken des ehemaligen Jugoslawiens (Serbien, Montenegro) oder nach Bosnien und Herzegowina zu fahren.
Vergütung von Leistungen auf dem Flughafen
Eine Vergütung von Leistungen auf dem Flughafen findet nicht statt.

Besondere Vergütungen
Kindersitz: EUR 4,- € täglich, maximal 20,- € (ohne Mehrwertsteuer) je Anmietung
Dachgepäckträger: 6,70 € täglich, maximal 20,- € (ohne Mehrwertsteuer) je Anmietung

Benzinkosten
Das Fahrzeug ist mit einem vollen Tank zurückzugeben. Im anderen Fallen hat der Kunde die Kosten von 0,99 € (ohne Mehrwertsteuer) je Liter Benzin und 0,89 € (ohne Mehrwertsteuer) je Liter Diesel plus 3,60 € (ohne Mehrwertsteuer) Tankkosten zu übernehmen.
Diese Kosten können ohne vorherige Ankündigung verändert werden.

Zusätzlicher Fahrer
Für öffentliche Kunden und Unternehmen entstehen keine zusätzlichen Ausgaben.
Mehrwertsteuer 22%